von Thomas Ax Der EuGH erklärte deutsche Regelungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz für unionsrechtswidrig, die Kürzungen für Asylbewerber vorsehen, deren Asylanträge aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats abgelehnt wurden (sog. Dublin-Fälle). Sie erhalten nur Mittel für Unterkunft, Ernährung und Hygiene, aber keine darüberhinausgehenden Geldleistungen etwa für…
