Beratung

Ax Sozialrecht – Ihr Zugang zum Sozialrecht

Rechtsanwälte im Sozialrecht sind eine -eigentlich: die- wichtige Säule, um den Zugang zum Recht für die Bürger zu gewährleisten.

Gegen unrechtmäßiges Handeln des Staates muss man sich wehren können. Deshalb bedarf es den Zugang zum Recht, der Zugang zu einer unabhängigen Stelle, die frei und nur aufgrund von Recht und Gesetz entscheidet, ob der Staat tatsächlich unrechtmäßig gehandelt hat. Es ist Ausdruck dessen, dass jeder Einzelfall geprüft wird.

Im Sozialrecht ist dieses ganz konkret zunächst das Recht, Widerspruch einlegen zu können; die Behörde prüft zunächst selbst, ob ihre Entscheidung (z.B. dass keine Pflegestufe vorliegt) zutreffend war oder nicht. Wenn die Behörde weiterhin der Ansicht ist, dass alles rechtmäßig war, kann der Bürger Klage beim Sozialgericht einreichen. Dann entscheidet ein Berufsrichter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) über den Fall. Ist die Entscheidung des Gerichts auch nicht im Sinne des Bürgers, kann dieser Berufung beim Landessozialgericht einreichen und – sollte er auch hier keinen Erfolg haben – die Entscheidung beim höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht in Kassel, überprüfen lassen.

Unabhängige, nur dem Mandanteninteressen dienende und der Schweigepflicht unterliegende Rechtsanwälte sind hierbei von elementarer Wichtigkeit, sie sind ein Garant dafür, dass der Zugang zum Recht für die Bürger durchsetzbar bleibt. Denn der Zugang zum Recht unterliegt nicht nur strengen formalen Regeln, die einzuhalten für den Bürger in der Regel nicht möglich sind. Darüber hinaus klären die Rechtsanwälte im Sozialrecht auch über mögliche weitere Ansprüche des Bürgers auf. Hierzu bedarf es vollkommen unabhängige Rechtsanwälte im Sozialrecht, die die Bürger an die Hand nehmen und durch den Dschungel des Prozess- und Leistungsrechts führen. Die Aufgabe der Rechtsanwälte ist es jedoch nicht, Entscheidungen für den Mandanten abzunehmen, sondern vielmehr verbunden mit einem Rat aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, damit der aufgeklärte Mandant selbst entscheiden kann.

Das Gesetz verpflichtet die Kranken-, Pflege- und alle weiteren Sozialversicherungen zwar zu einer Beratung und Aufklärung – Rechtsanwälte beraten und klären jedoch vollkommen unabhängig auf und sie unterliegen der Schweigepflicht.


Sie erhalten als Rechtssuchende/r vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein, der dem beratenden Rechtsanwalt vorgelegt werden kann.

Der Rechtsanwalt rechnet damit seine Gebühren bei der Justizkasse ab.

Sie zahlen als Rechtsuchende/r an den Rechtsanwalt nur eine pauschale Beratungsgebühr von 15 €.

Die Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV-RVG sieht die Abrechnung innerhalb eines Betragsrahmens von 50,00 € bis 640,00 € vor.

Die Mittelgebühr beträgt 345,00 € (50,00 € + 640,00 € / 2).

Dies gilt sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verwaltungs- als auch im Nachprüfungs-/Widerspruchsverfahren.

Als Anwalt für Sozialrecht können und wollen wir Sie als Rechtsuchende/r in allen sozialrechtlichen Belangen unterstützen

als:

  • Privatperson
  • Gewerbetreibender
  • Unternehmer
  • Verband

oder Freiberufler.

Als Anwalt für Sozialrecht können und wollen wir Sie als Rechtsuchende/r in allen sozialrechtlichen Belangen unterstützen gerichtlich und außergerichtlich auf dem gesamten Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts wie z.B.:

  • Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Leistungen, Mitgliedschaft etc.)
  • Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Reha, Rentenversicherungspflicht, Beitragsforderungen, etc.)
  • Statusstreitigkeiten, Statusfeststellungsverfahren und Clearingverfahren
  • Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Rente etc.)
  • Rehabilitationsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht (Pflegestufen, Pflegegeld etc.)
  • Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Hartz IV, Sperrzeit etc.)
  • Schwerbehindertenrecht (Anerkennungsverfahren, Grad der Behinderung, Leistungen, etc.)
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Sozialhilfe und Grundsicherung
  • Wohngeld
  • BafoeG
  • Betriebsprüfung (Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden etc.)
  • Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, Statusfeststellung und Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
  • Erstattungsansprüche und Rückforderung staatlicher Leistungsträger gegen Leistungsempfänger wegen angeblich zu Unrecht erbrachter Leistungen
  • Regress der Sozialhilfeträger gegenüber Erben und Beschenkten
  • Kinder- u. Jugendhilferecht, insbesondere Ansprüche auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VI II

Weitere Tätigkeitsbereiche sind Fälle des Elternunterhaltsrechts, des Wechsels von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche und das Schwerbehindertenrecht bei der Feststellung des Grades der Behinderung.


Wir beraten, unterstützen und begleiten diskret, sensibel und rücksichtsvoll, aber mit aller Kraft und sehr erfolgreich Opfer von Sexualstraftaten in öffentlichen und privaten Einrichtungen als Geschädigte in Strafverfahren und zivilrechtlicher Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.


Wir beraten, unterstützen und begleiten die Aufarbeitung von Sexualstraftaten in öffentlichen und privaten Einrichtungen:

  • Aufklärung beschleunigen,
  • für mehr Transparenz sorgen,
  • Wiederholung vermeiden,
  • TäterInnen von weiteren Taten abhalten, rechtlich zur Verantwortung ziehen,
  • Vertrauen zurückgewinnen.
  • Begünstigende interne Abläufe und Konstellationen identifizieren und abstellen
  • Verhindernde Strukturen schärfen und/oder entwickeln bzw implementieren
  • Implementierung Unterstützung und Begleitung eines eigenständigen Kontrollgremiums
  • Bildung Unterstützung und Begleitung einer internen Arbeitsgruppe
  • Bildung Unterstützung und Begleitung einer externen Arbeitsgruppe
  • Bildung Unterstützung und Begleitung einer unabhängigen Untersuchungskommission